
Der Weg in die Selbstständigkeit: Freiberufler werden und vom Schreiben leben
In 3 Schritten zum ortsunabhängigen Business
Du willst Freiberufler*in werden und vom Schreiben leben? In diesem Artikel erfährst du, welche drei allerersten Schritte du dafür gehen musst.

Ich kenne das nur zu gut: man hat einen puderzuckerrosa Traum. Aber umso greifbarer der wird, desto eher wird der zum niemals realisierbarem schwarzen Loch.
Warum das so ist?
Weil Träume nie zu Ende gedacht werden. Da spielen nämlich Bürokratie und damit verbundene Sorgenfalten auf der Stirn noch keine Rolle. Ist ja auch gut so, sonst wären Träume ja auch doof.
Und deswegen verschieben die meisten ihre Träume lieber auf die Nacht und rollen sich noch einmal auf die Seite. Weil man vom Schlafen eben keine Sorgenfalten bekommt.
Doch bevor du dich jetzt wieder auf die Seite rollst, steh lieber auf und verschlaf dein Leben nicht! Denn die ersten Schritte in Richtung Freiberuflichkeit sind gar nicht so gruselig, wie du vielleicht denkst.
Der Start in die Selbstständigkeit und vom Schreiben leben: die ersten bürokratischen Schritte
Du möchtest vom Schreiben leben und Menschen mit deinen Worten inspirieren, motivieren und verzaubern?
Dann hast du sicher schon einmal darüber nachgedacht, den Start in die Selbstständigkeit zu wagen?
Das ist toll, doch vorher gibt es so einiges zu bedenken. Wenn du Existenzängste und Unsicherheiten schon zum großen Teil aus deinem Kopf verbannen konntest, möchte ich dir ein paar weitere Sorgen nehmen und ein wenig Struktur in die anfängliche Bürokratie bringen.
So beginnst du deine Selbstständigkeit sicher, organisiert und gut vorbereitet.
1. Die Anmeldung beim Finanzamt
Der allererste Schritt in deine Selbstständigkeit ist es, dass du dem Finanzamt mitteilst, dass du jetzt als Freiberufler*in startest. Dies musst du auch unbedingt rechtzeitig tun, da du einer Anmeldepflicht unterliegst – und zwar innerhalb von vier Wochen ab dem Tag, an dem du beginnst, für Kund*innen zu texten.
Die Anmeldung beim Finanzamt läuft in drei Schritten ab:
- Anmeldung bei ELSTER, dem Online-Portal vom Finanzamt
- Formloses Schreiben an das Finanzamt, in dem du die Behörde erstmalig informierst, was du nun tust
- Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung
Zu all diesen Schritten berichte ich ganz ausführlich in meinem Ratgeber. Hier erfährst du, wie du dich bei ELSTER registrierst, erhältst eine Vorlage für das formlose Schreiben an das Finanzamt und eine umfassende Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Freiberufler*in oder Gewerbetreibende*r?
Du sitzt gerade am Fragebogen für das Finanzamt und fragst dich, welche Art der Selbstständigkeit die richtige für dich ist? Im Grunde genommen liegt die Entscheidung gar nicht bei dir, sondern beim Finanzamt.
Wenn du jedoch wirklich ausschließlich vom Schreiben leben willst, steht dein Beruf sicher im Katalog der freien Berufe. Und damit übst du automatisch eine freiberufliche Tätigkeit aus.
Wenn du beispielsweise als Texter*in, Blogger*in oder Autor*in schriftstellerisch und/oder künstlerisch tätig sein willst und auch, wenn du als Lektor*in, Journalist*in oder Übersetzer*in mit Sprache zu tun hast, bist du ein*e typische*r Freiberufler*in. Das meldest du auch so beim Finanzamt.
Das Gegenstück dazu ist die*der Gewerbetreibende. Wenn du also außer deinen Dienstleistungen etwas verkaufen willst, wie Bücher, e-Books oder Online-Kurse, musst du beim Gewerbeamt zusätzlich ein Gewerbe anmelden.
Du kannst also gleichzeitig Freiberufler*in sein UND ein Gewerbe anmelden.
Eine Zuordnung variiert aber immer nach Einzelfall und das Finanzamt entscheidet letztendlich, ob du Freiberufler*in oder Gewerbetreibende*r bist.
Die Vorteile für Freiberufler*innen:
- Freiberufler*innen zahlen keine Gewerbesteuer
- in der Regel genügt für Freiberufler*innen die einfache Buchführung
- der Gewinn wird durch die recht simple Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittelt
Die Besteuerungsform: Klein anfangen oder gleich Big Business?
Die erste große Entscheidung, die DU treffen musst: meldest du dich als Kleinunternehmer*in an oder verzichtest du als Einzelunternehmer*in auf die Kleinunternehmerregelung?
Der Unterschied liegt nicht nur in dem Umsatz, den du machen darfst, sondern auch im bürokratischen Aufwand beim Thema Steuern. Lass dich dazu bitte ausführlich vom Finanzamt oder einer*einem Steuerberater*in beraten, denn Fehler können teuer werden.
Weißt du jedoch schon, dass du im ersten Jahr deiner Selbstständigkeit die Umsatzgrenze von 22.000 Euro nicht überschreitest und im zweiten Jahr nicht mehr als 50.000 Euro verdienen wirst oder willst, solltest du mit der Kleinunternehmerregelung starten (Stand: 2021). So bekommst du einen ersten “vorsichtigen” Einblick in den Steuer-Irrgarten.
Verdienst du im zweiten Jahr mehr als 22.000 Euro, aber nicht mehr als 50.000 Euro, musst du im dritten Jahr Umsatzsteuer zahlen und fällst dann nicht mehr unter den Kleinunternehmer-Status.
Entscheidest du dich von Anfang an gegen die Kleinunternehmerregelung, ist dieser Verzicht für fünf Jahre bindend.
Welche Vorteile hast du als Kleinunternehmer*in?
- Rechnungen werden mit dem Netto-Betrag gestellt und es muss keine Umsatzsteuer abgeführt werden
- Zeitersparnis, da Kleinunternehmer keine Umsatzsteuervoranmeldung machen müssen
- Privatkund*innen und öffentlich-rechtliche Einrichtungen profitieren von deinem geringeren Preis, da sie die Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt wiederbekommen und der Preis +19 % damit teurer für sie wäre
Der Erhalt der Steuernummer
Hast du all diese Formalitäten erledigt, erhältst per Post deine Steuernummer, mit der du zukünftig Rechnungen ausstellen darfst.
Eine Umsatzsteuer-ID für Rechnungen mit Mehrwertsteuer benötigst du als Kleinunternehmer*in in der Regel noch nicht – außer, du stellst Rechnungen an Unternehmen, die ihren Sitz im Ausland haben. Weißt du das vorher, kannst du sie direkt mit beantragen.
2. Notwendige Versicherungen
Als Selbstständige*r bist du nun selbst für deine Krankenversicherungsbeiträge verantwortlich. Ob du dazu eine gesetzliche, freiwillige Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung wählst, entscheidest du.
Anfangs ist die private Krankenversicherung zwar meist etwas günstiger, doch sie steigt mit dem Alter und ist nicht einkommensabhängig. Im schlimmsten Fall musst du im Alter also hohe Beiträge zahlen, obwohl dein Einkommen eher gering ist. Der Wechsel zurück in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ist dabei nicht immer so easy und geht meist nur im Falle einer Arbeitslosigkeit.
Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ist dagegen einkommensabhängig und du zahlst umso höhere Beiträge, desto mehr du verdienst. Weiterhin bist du als schreibende*r Freiberufler*in verpflichtet, dich bei der Künstlersozialkasse zu melden. Diese übernimmt die Hälfte deiner Beträge aus der freiwilligen gesetzlichen Versicherung – ähnlich, wie dein früherer Arbeitgeber. Der KSK habe ich mich jedoch in einem eigenen Beitrag gewidmet.
Was viele nicht wissen: auch als selbstständige*r Freiberulfer*in kannst du eine Arbeitslosenversicherung abschließen. Wenn du dich dafür entscheidest, musst du allerdings fix sein, denn das geht nur in den ersten drei Monaten deiner Selbstständigkeit. Außerdem musst du mindestens ein Jahr einzahlen, bevor du die Ansprüche auf das Geld stellen darfst.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert dich durch eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente ab, wenn du deine Texter-Tätigkeit für einen längeren Zeitraum nicht mehr ausführen kannst – beispielsweise durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Teile deiner Anwalts- und Prozesskosten, falls es zu Gerichtsverhandlungen kommt – beispielsweise, weil ein Kunde nicht zahlt.
Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt Vermögensschäden, die durch dich entstehen – zum Beispiel Beratungsfehler oder Verstöße gegen das Urheberrecht.
3. Das Geschäftskonto
Ein weiterer Schritt sollte es sein, ein separates Geschäftskonto zu eröffnen. Dieses bietet dir nicht nur eine Übersicht über geschäftliche Ein- und Ausgaben, sondern trennt auch private und geschäftliche Finanzen glasklar voneinander.
Im Grunde genommen ist es für dich sogar Pflicht. Viele Banken dulden zwar eine geschäftliche Nutzung des Girokontos, doch in den AGBs hast du trotzdem in der Regel unterschrieben, dieses nur für private Zwecke zu nutzen.
Es gibt mittlerweile viele Anbieter, die Geschäftskonten mit einem Unterkonto anbieten. Auf dieses kannst du entweder automatisch oder manuell einen bestimmten Teil deiner Einnahmen überweisen lassen. Das ist ideal für Steuerrücklagen geeignet.
Yaaay. Es kann losgehen!
Wenn du diese Punkte nacheinander abarbeitest, ist der erste Schritt in Richtung Selbstständigkeit getan.
ABER (fall jetzt bitte bloß nicht aus allen Wolken): diese Schritte sind recht einfach zusammengefasst und dienen dir nur als ersten Überblick.
Jedes Thema hat sehr viele Facetten, mit denen du dich gründlich auseinandersetzen solltest. Und auch danach wartet noch vieeeeel bürokratischer Kram auf dich.

Vom Schreiben zu leben bedeutet einen ganzen Haufen Arbeit und erfordert viel Ausdauer, Disziplin und Fleiß. Wenn du aber bereit bist, alles für deinen Traum zu geben, solltest du nicht mehr länger warten. Es wird sich lohnen.
Als Freiberufler*in führst du ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben. Du kannst kreativ sein und deine eigenen Ideen verwirklichen. Und dass von überall auf der Welt aus. Lass dich nicht also einschüchtern und geh deinen Weg.
Um dir diesen Weg zu ebnen, habe ich einen umfassenden Ratgeber verfasst, der dich auf deinem Weg in Richtung Freiberuflichkeit unterstützt. Hier erfährst du, welche einzelnen Schritte du chronologisch gehen musst, um schon bald vom Schreiben zu leben.
Es ist natürlich auch vollkommen angebracht, dir Hilfe bei anderen Newcomer*innen zu suchen. In meiner neuen Facebook-Gruppe bekommst du Antworten auf all deine Fragen. Mit vielen Tipps und Erfahrungsberichten obendrauf.
Hast du gleich eine Frage? Schreib diese doch einfach in die Kommentare. Ansonsten würde ich mich freuen, wenn du diesen Artikel fleißig teilst, denn Sharing ist das Trinkgeld für Blogger*innen :).
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