
4 Dinge, die mir vorher niemand über die KSK erzählt hat
In diesem Blogartikel berichte ich, was ich im Vorfeld nicht über die KSK gewusst habe und warum ich einen Schock bekommen habe, als die Anmeldebestätigung ins Haus flatterte. Meine Erfahrungen mit der Künstlersozialkasse.
Geht es um die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse, gehen die Meinungen weit auseinander. Während die einen alles tun, um reinzukommen, lehnen andere das strikt ab. Ich bin nun selbst seit einigen Jahren Mitglied und möchte dir gern von meinen Erfahrungen mit der Künstlersozialkasse berichten.
Das Thema Sozialversicherung verursacht bei Selbstständigen und Freiberufler*innen wahrscheinlich immer einen kleinen Stich. Denn die Beiträge sind echt hoch.
Gerade, wenn man frisch aus dem Angestellt*innen-Dasein kommt und voller Motivation mit dem eigenen Business startet, sind Beiträge für Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Co. für die meisten doch ein recht tiefer finanzieller Einschnitt.
Hier kommt die KSK ins Spiel, die zumindest selbstständigen Künstler*innen und Publizist*innen ein wenig unter die Arme greifen will – und zwar, indem sie die Hälfte der Sozialversicherungs-Beiträge übernimmt.
Was ist die Künstlersozialkasse?
Die KSK handelt nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG). Selbstständige sollen mit ihrer Sozialversicherung dabei ähnlich gut wegkommen wie Arbeitnehmer*innen.
Du kannst also frei entscheiden, bei welcher Krankenkasse du versichert sein möchtest und die KSK nimmt dir einen Teil deiner Beiträge ab. Heißt für dich, dass du nur die Hälfte der Beiträge zahlen musst, aber den vollen Leistungsumfang nutzen kannst. Das funktioniert also ähnlich, wie der Arbeitgeber*innen-Anteil im Angestellt*innen-Verhältnis.
Doch woher kommt dieser Zuschuss eigentlich?
Die Künstlersozialkasse ist selbst keine Versicherungsgesellschaft oder Krankenkasse. Sie ist nur dafür zuständig, die Aufstockung der restlichen 50 % deiner Beiträge für Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung zu koordinieren.
Und diese kommen einerseits vom Bund (20 %) und andererseits von den Unternehmer*innen, die regelmäßig Künstler*innen und Publizist*inen beauftragen (30%) – wie Verlage, Agenturen oder Theater. Diese sogenannten Verwerter*innen zahlen 4,2 % Künstlersozialabgabe an die KSK (Stand: 2021).
Du als Künstler*in, die*der nur beauftragt wird und selbst nicht beauftragt, musst also keine Künstlersozialabgaben leisten.
Wie hoch ist der Beitrag für die Künstlersozialkasse?
Deinen Beitrag für Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung zahlst du monatlich. Die Höhe wird auf Grundlage deines jährlichen Einkommens berechnet, unterliegt aber den gesetzlichen Beitragssätzen (Stand: 2021):
● Gesetzliche Rentenversicherung: 18,6 %
● Gesetzliche Krankenversicherung: 14,6 %
● Pflegeversicherung:
Eltern: 3,05 %
Kinderlose: 3,30 %
Berechnungsbeispiele für die Künstlersozialkasse findest du auf deren Website und ein coolen Beitragsrechner für die KSK gibt es auch online. Bedenke hierbei, dass die Beiträge auf Basis deines JahresGEWINNS berechnet werden – und nicht auf Basis des Umsatzes. Betriebsausgaben kannst du bei der Schätzung also abziehen.
Solltest du im Jahr weniger verdienen als 3.900 Euro, liegst du unter der Geringfügigkeitsgrenze und die KSK wird dich wohl nicht annehmen – es sei denn, du bist gerade erst gestartet (Stand: 2021).
Nachdem die KSK deine Beiträge individuell berechnet hat, zieht sie 50 % von dir ein und schießt die restlichen 50 % zu, sodass deine gesamten fälligen Beiträge an deine Krankenkasse weitergeleitet werden.
Wer kann Mitglied in der KSK werden?
Du kommst rein, wenn du mit einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit dein Geld verdienst. Eine KSK Berufe Liste findest du hier.
Der Sinn dahinter ist es, dass “diese Berufsgruppe sozial meist deutlich schlechter abgesichert ist, als andere Selbstständige”.

Nicht nur Texter*innen können sich über die KSK versichern, sondern auch Künstler*innen der darstellenden und bildenden Kunst sowie Musiker*innen.
Solltest du aber zusätzlich eine nicht-künstlerische Arbeit ausüben, darfst du damit nicht mehr als 450 Euro pro Monat verdienen (Stand: 2021).
Meine Erfahrungen mit der Künstlersozialkasse – 4 Dinge, die mir vorher niemand über die KSK erzählt hat
Klingt doch alles erstmal total dufte, oder? Genau diese Infos hatte ich vor meiner Anmeldung auch und natürlich gab es für mich gar keinen Grund, mich gegen die KSK zu entscheiden.
Ich habe absolut nicht verstanden, warum manche so rumgrummeln und mir direkt den KSK Anmeldebogen ausgedruckt. Ein paar Tage später erhielt ich die Anträge und startete mit dem Ausfüllen.
Was ich daraus für Schlüsse gezogen habe und meine persönlichen Erfahrungen mit der Künstlersozialkasse sind?
1. Reinkommen ist gar nicht so einfach
Zuerst will die KSK von dir wissen, ob du überhaupt die Voraussetzungen für die Künstlersozialkasse erfüllst. Dazu musst du so einiges zur Prüfung einreichen: Website, Visitenkarten, Veträge, Rechnungen, bisherige Aufträge usw. – eben alle Belege, die nachweisen, dass du künstlerisch oder publizistisch tätig bist.
Je nach Bearbeiter*in kann diese Prüfung ganz schön dauern. Während manche dauernd neue Nachweise erbringen müssen und bis zu einem Jahr auf die Bestätigung warten, ging es bei mir mit drei Monaten und zweimal Nachhaken “recht fix”.
Aber keine Sorge, der Tag deiner Antragstellung ist ausschlaggebend für eventuelle Rück- (oder Nachzahlungen).
2. Die Anmeldebestätigung ist zum Heulen
Als endlich die Bestätigung im Briefkasten landete, stand ich erst einmal unter Schock.
Ich hatte mich die ganze Zeit darauf gefreut, die Hälfte meiner überzahlten Beiträge zurückzubekommen. Als ich aber meinen Beitragssatz auf den Formularen der KSK sah, war meine Rückzahlung nur sehr gering. Und mein monatlicher Beitragssatz umso höher.
Hatte ich falsch gerechnet? Oder hat die KSK etwa einen Fehler gemacht?
Tatsächlich hatte ich eines ganz und gar nicht bedacht: in der KSK ist es Pflicht, in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen und die Beiträge für die Rentenversicherung machen den größten Teil des Beitrags aus, nämlich 18,6 %.
Die Entscheidung, ob es sinnvoll ist, in die Rentenkasse einzuzahlen oder sich komplett privat um eine Altersvorsorge zu kümmern, übernimmt also die KSK für dich. Wer nicht an die Rente glaubt, entscheidet sich daher manchmal bewusst gegen die Künstlersozialkasse.
Doch Vorsicht, das kann Folgen haben…
3. Die Künstlersozialkasse ist eine Pflichtversicherung
Für die genannten Berufsgruppen auf der Liste ist es Pflicht, sich über die KSK zu versichern. Dadurch ist es nicht möglich, dich von der gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien.
Die Mitgliedschaft also einfach zu ignorieren oder immer weiter nach hinten zu verschieben, ist wohl keine gute Idee. Denn Prüfungen gibt es immer mal wieder in Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen beauftragen. Auf Rechnungen und Angeboten stehen dann natürlich auch die Namen der Designer*innen, Illustrator*innen und Texter*innen.
Es kann also durchaus passieren, dass die KSK von ganz allein auf dich aufmerksam wird.
4. KSK Beiträge müssen nicht nachgezahlt werden
Meldung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens im nächsten Jahr? Gar nicht so einfach. Die Gewinnprognose bringt so manchen Selbstständigen immer wieder ins Grübeln. Eine magische Glaskugel haben wir eben nicht alle zu Hause.
Und dann steht auf dem Bogen der KSK auch noch dieser kleingedruckte Hinweis: “Die Künstlersozialkasse ist gesetzlich verpflichtet, die Einkommensverhältnisse der Versicherten stichprobenartig zu überprüfen.”
Tatsächlich sollen etwa 10.000 Versicherte im Jahr von der KSK überprüft werden.
Doch was passiert eigentlich, wenn du mit der Einkommensschätzung voll daneben lagst?
Gar nix. Denn die KSK verlangt keine Nachzahlungen für zu gering geschätztes Einkommen. Allerdings “droht” sie mit einem Bußgeld von 5.000 Euro bei grob fahrlässigen oder vorsätzlich falschen Angaben (Stand: 2021). Schummeln wird also nichts, aber unter uns: die Künstlersozialkasse soll bei geringen Abweichungen nicht streng sein und “mal verschätzen” kann jedem passieren.
Wenn du im Laufe des Jahres aber merkst, dass dein Einkommen viel höher ausfällt, als im Vorfeld geschätzt, solltest du dies der KSK in einer Änderungsmitteilung erklären. Deine Beiträge werden neuberechnet und in Zukunft höher ausfallen. Nachzahlen musst du aber nichts.
Und was passiert, wenn du dein Jahreseinkommen zu hoch geschätzt hast?
Erstattet wird dir in diesem Falle nichts. Doch ob es sich dabei um einen Verlust für dich handelt, sei mal dahingestellt. Denn die höheren Beiträge kommen ja irgendwann mal deiner Rente zu Gute.
Fazit: Warum die KSK trotzdem toll ist
Ja, ich habe anfangs wirklich Tränen in den Augen gehabt, als ich die Aufnahmebestätigung der KSK in den Händen hielt – und zwar echt nicht aus Freude. Doch mittlerweile bin ich froh darüber, dass ich nun verpflichtet bin, in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen.
Erstens zahle ich ja nur die Hälfte und zweitens wurde mir damit eine schwierige Entscheidung abgenommen. Und irgendwie liegen die Beiträge ja doch in unserer Hand.
Warum die KSK toll ist?
- Die KSK ist transparent, fair und verständlich.
- Sie berechnet die Beiträge nach Höhe des Einkommens. Das heißt: wer wenig verdient, muss weniger zahlen und ist trotzdem rundum versichert.
- Sie übernimmt die Hälfte der Beiträge – auch für die Rentenversicherung.
- Die KSK zahlt Krankengeld – ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit.
Noch mehr Tipps & Tricks rund um die KSK
Möchtest du noch mehr persönliche Erfahrungen und praktische Tipps aus meinem Texterinnen-Leben hören? In meinem e-Book “Als Texter*in vom Schreiben leben” erfährst du, wie du dich selbstständig machst und welche Schritte notwendig sind, bis auch du vom Schreiben leben und ortsunabhängig arbeiten kannst.
Natürlich widme ich mich in einem Kapitel auch voll und ganz der Künstlersozialkasse für Texter*innen. Und so erfährst du, wie du die Anmeldung der KSK ausfüllst, welche Nachweise du einreichen kannst und welche weiteren Versicherungen du als Texter*in brauchst.
Was hälst du von der Künstlersozialkasse – Fluch oder Segen für Selbstständige? Berichte in den Kommentaren doch gern von deinen Gedanken und Erfahrungen mit der Künstlersozialkasse.
Vom Schreiben leben - der Weg in die Selbstständigkeit
[…] Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ist dagegen einkommensabhängig und du zahlst umso höhere Beiträge, desto mehr du verdienst. Weiterhin bist du als schreibende*r Freiberufler*in verpflichtet, dich bei der Künstlersozialkasse zu melden. Diese übernimmt die Hälfte deiner Beträge aus der freiwilligen gesetzlichen Versicherung – ähnlich, wie dein früherer Arbeitgeber. Der KSK habe ich mich jedoch in einem eigenen Beitrag gewidmet. […]
Anonymous
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist doch eine feine Sache.
Die Sozialversicherungsbeiträge zahlen Sie als Künstler*innen und Publizist*innen
je zur Hälfte, das heißt im Klartext, Sie zahlen die eine Hälfte der Sozialabgaben (Renten,- Pflege,- und Krankenversicherung), die andere Hälfte wird von den Künstlersozialabgaben und dem Bund getragen. Wenn Sie das als Gewerbetreibender alleine Schultern müssten, sehe die finanzielle monatliche Belastung schon anders aus.
Das ist vergleichbar wie bei allen angestelltem Arbeitnehmer*innen.
Eingeführt wurde das System zum 1. Januar 1983. Die Künstler*innen sollte nach einer Karriere
nicht mehr mittellos dastehen. Mittlerweile werden auch schon andere Berufzweige (Soloselbständige) in die Künstlersozialkasse aufgenommen. Da kann Ihnen aber die KSK auf jeden Fall weiter helfen.
Wenn Sie bei der KSK unter gekommen sind, geben Sie am ende jeden Jahres,
für das nächste Jahr immer wahrheitsgetreu Ihre Arbeitseinkommen an.
Das heißt, Arbeitseinkommen = Einnahmen – Ausgaben.
Dies dient der Berechnung der Versicherungsbeiträge.
Wenn die Einschätzung für das Arbeitseinkommen im laufendem Jahr zu niedrig angesetzt wurde,
lässt sich das bei der KSK auf Antrag (Änderungsantrag) ohne Probleme korrigieren. Das wirkt sich aber nur auf die folgenden restlichen Monate im Jahr aus.
Falls die Künstlersozialkasse eine Überprüfung bei Ihnen vornimmt, dass sind meist die letzten vier Jahre, dann verlangt Sie Ihre Einkommenssteuerbescheide. Sie werden aber vorab bei Ihrer Prognose (Meldung des voraussichtlichen Jahreseinkommens)
für das vorliegende Jahr in Kenntnis gesetzt, ob eine Überprüfung stattfindet.
Sie erhalten dann eine Anfrage des tatsächlichen Arbeitseinkommens für die Vorjahre.
Falls finanzielle Abweichungen in einem Jahr zu hoch sind und Sie können das belegen,
z.B. durch neue Lebensumstände (Umzug und Neuorientierung), Todesfall, oder neue Investitionen in neue Computerprogramme, Computeranlage, ein neues Auto etc., das kann schon mal ein großes Loch in Ihre Jahresberechnung reißen.
Dies können Sie bei der KSK schriftlich Begründen, sind die Abweichungen der Prognosen und Gewinne zu hoch, kann es aber zu einem Bußgeldbescheid kommen.
Die KSK ist an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) angegliedert.
Sie sollten dann auch, wenn Sie etliche Jahre in die KSK eingezahlt haben,
sich einen Rentenverlauf bei der DRV beantragen. Nur zur Kontrolle,
dass auch alle Daten vorschriftsmäßig dokumentiert sind.
Nach fünfjähriger Zugehörigkeit sollten Sie automatisch jährlich einer Renteninformation bekommen. Darin wird erklärt, was Ihnen bei Renteneintritt (Regelaltersgrenze), bei gleich bleibendem monatlichem Gehalt, zirka zusteht.
Früher konnten Sie im Aufnahmeantrag von der KSK (Erklärung/Krankengeldanspruch) ein vorgezogenes Krankengeld spätestens ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit bei Ihrer Krankenkasse zusätzlich beantragen. Dies müssen Sie seit dem 01.01.2009 selbst bei Ihrer zugehörigen Krankenkasse im Rahmen angebotener Wahltarife klären. Sie müssen dann lediglich einen monatlichen Beitragsanteil in Euro direkt an die Krankenkasse abführen,
denn Sie aber selbst bzw. Sie als Versicherte Person alleine tragen.
Durch die Direktvermarktung Ihrer Produkte (Künstler*innen), z.B. ein Bild was Sie mit Acrylfarben gemalt haben, kommen Sie in den Genuss in Ihren Rechnungen nur die 7% Mehrwertsteuer anzuwenden. Im Netz (Internet) gibt es Listen, welcher Berufzweig, welchen Steuersatz anwenden darf. Bei Unklarheiten und Bedarf, fragen Sie am besten Ihren Steuerberater.
Hyalit